Nachsuche

Die Nachsuchenvereinbarung des BJV dient dem Tierschutz.

 

In Erfüllung der Verpflichtung aus § 22a Bundesjagdgesetz und Art. 37 Bayerisches

Jagdgesetz wird hiermit folgende Nachsuchenvereinbarung für anerkannte Nachsuchengespanne im Bereich des Bayerischen Jagdverbandes getroffen. 

Die notwendigen Dokumente und Formulare finden Sie hier:

https://www.jagd-bayern.de/formulare/#61-239-nachsuchengespanne

Bitte anschließend den Bereich "Hundewesen" auswählen.

 

Anerkannte Nachsuchengespanne für Mittelfranken:

https://www.jagd-bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/Nachsuchengespanne-Mittelfranken.pdf