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Die Nachsuchenvereinbarung des BJV dient dem Tierschutz.
In Erfüllung der Verpflichtung aus § 22a Bundesjagdgesetz und Art. 37 Bayerisches
Jagdgesetz wird hiermit folgende Nachsuchenvereinbarung für anerkannte Nachsuchengespanne im Bereich des Bayerischen Jagdverbandes getroffen.
Die notwendigen Dokumente und Formulare finden Sie hier:
https://www.jagd-bayern.de/formulare/#61-239-nachsuchengespanne
Bitte anschließend den Bereich "Hundewesen" auswählen.
Anerkannte Nachsuchengespanne für Mittelfranken:
https://www.jagd-bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/Nachsuchengespanne-Mittelfranken.pdf